Renovierung Siehe auch | Weblinks | Navigationsmenü4126531-2AKS


Sanierung (Bauwesen)Teilgebiet des Bauwesens


schweizerischfrühneuhochdeutschInstandsetzungBauwerkenAbnutzungStand der TechnikSanierungMietrechtSchönheitsreparaturenTapezierenMietverträgenRestaurierungDenkmalwert







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Renovierung des Weißen Hauses (1950)


Als Renovierung, schweizerisch Renovation (von lateinisch renovare und frühneuhochdeutsch renovieren: ‚erneuern‘), bezeichnet man Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken. Man beseitigt Schäden aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch und stellt den ursprünglichen Stand der Nutzbarkeit wieder her – oder einen besseren, dem aktuellen Stand der Technik (bzw. aktuellen Bauvorschriften) näheren oder entsprechenden Zustand; Letzteres nennt man Sanierung.


Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten Mietverträgen meist Sache des Mieters; nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig (Ausnahme: Kleinreparaturen).



Abzugrenzen von der Renovierung ist die Restaurierung eines Bauobjekts mit Denkmalwert.



Siehe auch |


  • Instandhaltung


Weblinks |



 Wiktionary: Renovierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen








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