Krefeld-Uerdingen am Rhein Inhaltsverzeichnis Vorgeschichte | Die Auswirkung auf Krefeld und Uerdingen |...


Gemeindegründung 1929Gemeindeauflösung 1940Ehemalige Gemeinde (Krefeld)Rheinprovinz


KommunalverfassungsrechtKrefeldUerdingenGesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen IndustriegebietspreußischenRheinprovinzIndustrialisierungKreisreformen in PreußenNiederrheinAlbert GrzesinskiDüsseldorfKarl BergemannKrefeldKempenLinnBockumVerbergOppumFischelnTraarHohenbudbergKaldenhausenMoersZweckverbandespreußischen LandtagWilhelm WarschDeutsche ZentrumsparteiJohannes JohansenRheinischen StädteordnungDoppelstadtHeinrich HüpperJohannes JohansenHeraldikerOtto HuppWappen der Stadt KrefeldDionysiuswachsendKrummstabDuisburgWuppertalNSDAPErnst ForsthoffCarl SchmittDeutschen GemeindeordnungFührerprinzipskommunale SelbstverwaltungGesetzes zur Wiederherstellung des BerufsbeamtentumsErich DiestelkampSS-StandartenführerStadtratJosef TerbovenSparkasse KrefeldFriedrich Karl FlorianDritten ReichNationalsozialismusAdolf DembachGemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 1952Gebietsreform in Nordrhein-WestfalenDüsseldorf-GesetzHülsKempenWappen der Stadt KrefeldGellep-Stratum






Wappen von Krefeld-Uerdingen am Rhein


Die Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein war ein im deutschen Kommunalverfassungsrecht bis heute einzigartiges Konstrukt einer sogenannten „Dachgemeinschaft“[1][2] zwischen den beiden in Historie und wirtschaftlicher Entwicklung divergenten niederrheinischen Städten Krefeld und Uerdingen am Rhein. Im Jahr 1928 schlossen sie als gleichberechtigte Partner einen Vertrag über einen Zusammenschluss, in dem beide Städte weitgehend ihre Eigenständigkeit behalten sollten. Die Gemeinschaftsstadt wurde im Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets[3] festgeschrieben und in den örtlichen Stadtverordnetenversammlungen mehrheitlich beschlossen. Uerdingen wurde damit 1929 nicht in die Stadt Krefeld eingemeindet.


Die Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein, mit ihren beiden selbständigen Stadtteilen Krefeld und Uerdingen, bestand vom 1. August 1929 bis zu ihrer Auflösung[4] durch die kommunalen, nationalsozialistischen Machthaber, am 1. April 1940.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Vorgeschichte


  • 2 Die Auswirkung auf Krefeld und Uerdingen


  • 3 Entstehungsgeschichte und Inhalt der Dachgemeinschaft


    • 3.1 Entstehungsgeschichte


      • 3.1.1 Stadtwappen




    • 3.2 Konstrukt der Dachgemeinschaft




  • 4 Auflösung der Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein


    • 4.1 Politische Zeitenwende


    • 4.2 Auflösung der Dachgemeinschaft


    • 4.3 Änderung des Gemeindenamens




  • 5 Versuch der Wiedergutmachung


  • 6 Literatur


  • 7 Weblinks


  • 8 Einzelnachweise





Vorgeschichte |


Im 19. und 20. Jahrhundert gab es immer wieder Bestrebungen, die Kommunen in der preußischen Rheinprovinz territorial neu zu ordnen. So kam es oft zu Eingliederungen und freiwilligen Eingemeindungen, was nicht zuletzt Folge der sprunghaften Entwicklung von kleinen Dörfern zu großen Gemeinden und Städten im Zuge der Industrialisierung war (siehe Kreisreformen in Preußen). Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts war eine kommunale Neuordnung des rheinisch-westfälischen Ballungsraums angedacht. Der Erste Weltkrieg und die Nachkriegszeit mit belgischer Besatzung unterbrachen aber die weitere Planung. Eine groß angelegte kommunale Neugliederung der Industriegebiete am mittleren Niederrhein begann daher erst Mitte der 1920er Jahre. Mit Erlass vom 6. Dezember 1927 beauftragte der preußische Innenminister Albert Grzesinski den Regierungspräsidenten von Düsseldorf Karl Bergemann, die Vorarbeiten für eine kommunale Neugliederung zu beginnen[5] und im nächsten Jahr abzuschließen. Ziel war es, aus fünf Landkreisen einen Nord- und einen Südkreis zu machen. Krefeld sollten dabei Teile des Landkreises Kempen und die Stadt Uerdingen zugeschlagen werden.



Die Auswirkung auf Krefeld und Uerdingen |


Krefeld wuchs bereits Ende des 19. Jahrhunderts zu einer Großstadt heran. Durch weitere Eingemeindungen von Linn im Jahr 1901 sowie Bockum, Verberg und Oppum im Jahr 1907 wuchs die Stadt weiter beträchtlich.[6] Die Eingemeindungen von Fischeln und Traar waren in Planung. Schon lange hatte man einen Blick auf die Nachbarstadt Uerdingen geworfen, schien sie doch durch ihre entwickelte Chemieindustrie, das metallverarbeitende Gewerbe und die 3,5 km lange Rheinfront eine sinnvolle Ergänzung zur eigenen Wirtschaft, die sich einseitig auf die Textilindustrie stützte.[7] Hinzu kam, dass Uerdingen in den letzten Jahrzehnten den Expansionsbestrebungen Krefelds nicht viel entgegensetzte und selbst Eingemeindungswünsche anderer Orte zu Uerdingen wie z. B. der Gemeinde Traar nicht ernsthaft verfolgte. Mittlerweile war Uerdingen trotz später Gebietszuwächse im Norden durch die Eingemeindung von Hohenbudberg und dem südlichen Teil von Kaldenhausen (Hagschinkel) von der Stadt Krefeld umklammert. Uerdingen hätte als Stadtgemeinde auch einen Übergang in den Landkreis Moers erwägen können,[8] zumal sich die Stadt in den letzten vorhergehenden Jahren kommerziell und industriell glänzend entwickelt hatte.[9] Dies erschien aber nach reiflicher Überlegung wegen wirtschaftlicher, historischer und kommunalpolitischer Gründe nicht sinnvoll und gangbar. Zudem gab es durch die räumliche Nähe in einigen Bereichen bereits punktuell eine Zusammenarbeit (z. B. Crefeld-Uerdinger Lokalbahn[10]).



Entstehungsgeschichte und Inhalt der Dachgemeinschaft |



Entstehungsgeschichte |


„Das Wichtigste für die Stadt Uerdingen ist die Erhaltung ihrer Selbstverwaltung und ihrer unangetasteten Selbständigkeit“, hieß es 1927 in einer Entschließung der Stadtverordnetenversammlung der Rheinstadt.[5]
Die Lösung war deshalb die Gründung eines Zweckverbandes als sogenannte „Dachgemeinschaft“ zwischen den beiden Städten Krefeld und Uerdingen am Rhein.[5] Die Idee des Dachgemeinschaftsvertrags wurde mit großer Mehrheit im preußischen Landtag nach harten Kämpfen angenommen.[11] Auf der Grundlage eines Vereinigungsvertrages sollte die „Dachgemeinschaft“ geregelt werden, wobei beiden Städten für eine längere Zeit eine größtmögliche Eigenständigkeit zugestanden werden sollte. Unterhändler der Verhandlungen waren der Bürgermeister Wilhelm Warsch (Deutsche Zentrumspartei) für Uerdingen und der parteilose, nationalliberal gesinnte, Bürgermeister Johannes Johansen für Krefeld. Wilhelm Warsch versuchte als Kommunalpolitiker neuen Typus, in dem Gemeinschaftsvertrag möglichst viel für Uerdingen zu erreichen, da seine Stadtverordneten einem Zusammenschluss mit der Stadt Krefeld äußerst skeptisch gegenüber standen. Daher sollte das Konstrukt der Dachgemeinschaft fester Bestandteil des noch zu erlassenden preußischen Gesetzes über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes werden, was Warsch durch geschicktes Taktieren und plakative Aktionen („Vertragliches Recht ist heilig, schützt es!“)[12] auch erreichen konnte.[13]


Der zukünftige Stadtkreis sollte Krefeld-Uerdingen am Rhein heißen. Trotz Bedenken von Reichspost und Reichsbahn bestand Uerdingen auf den Doppelnamen. Die neue Stadt sollte aus den beiden selbständigen Stadtteilen Krefeld und Uerdingen bestehen, die nach Maßgabe der Rheinischen Städteordnung vom 15. Mai 1856 (der beide Städte angehörten) weitgehend eigenständig verwaltet werden sollten. Damit hatte die Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein nach heutiger Betrachtung den Charakter einer Doppelstadt
mit zwei kommunalrechtlich selbständigen Stadtteilen.


Am 23. November 1928 stimmten die Stadtverordnetenversammlungen in Krefeld und Uerdingen am Rhein dem Vertrag mehrheitlich zu, wobei in beiden Städten die Verordneten der KPD dagegen votierten.[5] In Uerdingen stimmten darüber hinaus noch drei Zentrumspolitiker gegen den verhandelten Vertrag, so dass hier nur eine knappe Mehrheit dafür zustande kam. Am 12. Dezember 1928 wurde der umfangreiche Vertrag über einen zweckverbandsmäßigen Zusammenschluss der Städte Krefeld und Uerdingen am Rhein (Vereinigungsvertrag) offiziell geschlossen.[14] Die vergrößerte Stadt erhielt als Gesamtgemeinde die dauernde Bezeichnung "Krefeld-Uerdingen am Rhein".[15]


Nachdem am 29. Juli 1929 der preußische Landtag das „Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes“ beschlossen hatte, trat es am 1. August 1929 in Kraft. Am gleichen Tag wurde Warsch kommissarischer Bürgermeister der Stadt Krefeld-Uerdingen a. Rh. Die letzte Stadtverordnetensitzung Uerdingens fand am 31. Juli 1929 statt. Die nächste Sitzung der Stadtvertreter Uerdingens fand bereits als Bezirksverordneten-Versammlung am 6. Dezember 1929 statt.


Am 11. Juni 1930 wurde Warsch erster Beigeordneter der neuen Stadt Krefeld-Uerdingen a. Rh. und Bürgermeister des Stadtteils Uerdingen. Bereits am 30. April 1930 wurde der ehemalige, langjährige Bürgermeister von Neuss Heinrich Hüpper als Nachfolger von Johannes Johansen zum Oberbürgermeister von Krefeld-Uerdingen am Rhein und Bürgermeister des Stadtteils Krefeld gewählt. Auch er wurde am 11. Juni 1930 in sein Amt eingeführt.


Nach Inkrafttreten des Neugliederungsgesetzes wurde, wie dort im § 7(1) festgelegt, eine Ortssatzung ausgearbeitet. In dieser wurde in § 1 die Übergangszeit der Doppelverwaltung bis zum 31. März 1949 festgelegt.[16] Darüber hinaus wurde ein Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Krefeld-Uerdingen a. Rh. einerseits und den Stadtteilen Krefeld und Uerdingen als Körperschaften des öffentlichen Rechts andererseits, sowie dem Stadtteil Krefeld einerseits und dem Stadtteil Uerdingen andererseits geschlossen. Dieser regelte neben den Rechtsbeziehungen und Verpflichtungen untereinander u. a. die Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, der Hafengemeinschaft, von Schulen, Bädern und Schlachthof, von Stadtwappen, Siegel und Flagge sowie über die Tilgung von Gemeindeschulden und wurde teils verbissen verhandelt.[1][14] Beide Vertragswerke wurden am 25. April 1930 nach Zustimmung der Bezirksversammlungen Krefelds und Uerdingens sowie der Stadtverordnetenversammlung von Krefeld-Uerdingen a. Rh. durch die Bezirksregierung genehmigt und in Kraft gesetzt.[17]


Festgeschrieben war z. B. trotz Bedenken der Reichsbahn die Umbenennung der Bahnhöfe Krefeld in Krefeld-Uerdingen- Hauptbahnhof und Uerdingen in Krefeld-Uerdingen- Rheinbahnhof. Es sollte einen Oberbürgermeister für die Gemeinschaftsstadt, einen (Ober-)Bürgermeister für Krefeld und einen Bürgermeister für Uerdingen geben. In der Ortssatzung wurden immerwährende Elemente festgelegt, wie z. B. die dauerhafte Erhaltung der Bücherei, der Polizeidienststelle und des Rathauses in Uerdingen,[18]. Langfristig gemeinschaftlich durchzuführende Projekte wie z. B. die Schaffung eines Tunneldurchstichs am Uerdinger Bahnhof (Rheinbahnhof).[19] wurden dagegen schon vorab im Vereinigungsvertrag (50 Buchseiten) fixiert.



Stadtwappen |


Seit der Vereinigung am 1. August 1929 standen auf amtlichen Dokumenten und Veröffentlichungen die Wappen von Krefeld und Uerdingen gleichberechtigt nebeneinander. Durch die Ortssatzung vom 25. April 1930 einigte man sich auf ein gemeinsames Wappen für die Zukunft. Das Wappen wurde von dem angesehenen Heraldiker Professor Otto Hupp entworfen. Es galt ab 1931. Im Gegensatz zum heutigen Wappen der Stadt Krefeld war der Wappenschild geteilt (oben und unten) und nicht gespalten. Das Wappen zeigte in der oberen Hälfte des Schildes das Krefelder Wappen, bestehend aus dem heiligen Dionysius, wachsend, mit dem Krummstab in der Rechten und dem abgeschlagenen Haupt in der Linken, in der unteren Hälfte das (geteilte) Uerdinger Wappen mit den beiden Schlüsseln. Das Moerser Landeswappen, eigentlich Teil des Krefelder Wappens, stand historisch und damit heraldisch falsch als Herzschild in der Mitte.



Konstrukt der Dachgemeinschaft |


Die Dachgemeinschaft Krefeld-Uerdingen a Rh. bestand aus der alten Stadt Krefeld mit den 1929 eingemeindeten Gemeinden Fischeln, Traar, Gellep-Stratum sowie einem Teil Benrads und der Stadt Uerdingen (bereits mit Hohenbudberg) mit dem 1929 eingemeindeten südlichen Teil Kaldenhausens (Hagschinkel). Die Gemeinschaftsstadt war ein Stadtkreis im Sinne der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften.


Dem Stadtkreis Krefeld-Uerdingen a. Rh. wurden nur ganz wenige originäre Zuständigkeiten übertragen wie statistische Angelegenheiten, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Hafen- und Werftbetrieb, Jugendamt, alle sogenannten „Kreissachen“, also Angelegenheiten, deren Erledigung üblicherweise den Stadt- und Landkreisen zugewiesen waren.


Krefeld-Uerdingen a. Rh. bestand aus den beiden selbständigen Stadtteilen Krefeld und Uerdingen in den Stadtgebieten von 1929, die die Eigenschaften von Körperschaften des öffentlichen Rechts als selbständige Gemeinden behielten. Laut § 7 (2) des Neugliederungsgesetzes waren die beiden Stadtteile z. B. bei Kommunalwahlen eigenständige Wahlbezirke und nach § 7(3) bezüglich der Steuer eigenständige Gemeinden.


Bei den Stadtteilen Krefeld und Uerdingen verblieben daher alle übrigen Verwaltungszweige, so dass sich an der Verwaltungspraxis bei ihnen nur wenig änderte. Für den Stadtkreis Krefeld-Uerdingen a. Rh. gab es eine eigene Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltungsspitze unter Leitung des Oberbürgermeisters, die im Wesentlichen mit der bisherigen Krefelder Stadtverwaltung und der neuen Stadtverwaltung des Stadtteils Krefeld identisch war und blieb. Die Uerdinger Selbstverwaltung arbeitete als neue Stadtverwaltung des Stadtteils Uerdingen im Grundsatz unverändert weiter. Der Bürgermeister des Stadtteils Uerdingen wurde zugleich entsprechend der Ortssatzung Erster Beigeordneter der Stadt Krefeld-Uerdingen a. Rh. Beide Stadtteile hatten sogenannte Bezirksverordnetenversammlungen als eigene parlamentarische Körperschaften. Beide Stadtteile hatten einen Bürgermeister.


Das in der Weimarer Republik verhandelte Konstrukt der „Dachgemeinschaft“ als Zweckverband zweier Städte war einmalig und daher nicht vergleichbar mit anderen zeitgleich durchgeführten Zusammenschlüssen wie z. B. Duisburg-Hamborn (Duisburg) oder Barmen-Elberfeld (Wuppertal).







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Auflösung der Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein |



Politische Zeitenwende |


Am 30. Januar 1933 übernahm die NSDAP die Macht in Deutschland. Damit begann gleichsam der Niedergang der kommunalen Selbstverwaltung. Bereits mit der Verabschiedung des Preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes, der Reichsgemeindeordnung, Ende 1933, wurden alle bisher gültigen Städteordnungen und Landgemeindeordnungen aufgehoben. Nunmehr galt eine einzige Gemeindeordnung für alle bisherigen preußischen Stadt- und Landgemeinden (mit Ausnahme der Hauptstadt Berlin). Die Bürgermeister bzw. die Oberbürgermeister in den Kreisstädten wurden nicht mehr gewählt, sondern berufen.


Geistige Vordenker dieser Entwicklung waren die konservativen Verfassungstheoretiker Ernst Forsthoff und Carl Schmitt, die sich bereits Anfang der 1930er-Jahre gegen die Einführung demokratischer Parteienpolitik in der Weimarer Republik und den Einfluss „pluralistischer Zersetzungserscheinungen“ einsetzten.


In den Gliedstaaten des Deutschen Reiches galten bis zur Einführung der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) am 30. Januar 1935 die über 30 landesrechtlichen Kommunalverfassungen weiter. Die DGO legte fest, dass an der Spitze der Gemeinde im Sinne des Führerprinzips ein vom Staat ernannter Bürgermeister als "Leiter der Gemeinde" stehen musste. Einen gewählten Rat als Vertretung der Bürgerschaft gab es nicht mehr, hingegen hatten die Gemeinderäte „die dauernde Führung der Verwaltung der Gemeinde mit allen Schichten der Bürgerschaft zu sichern“. Durch die DGO wurde die kommunale Selbstverwaltung praktisch abgeschafft.[20]


Seit ihrer Machtübernahme hatten die Nationalsozialisten durch eine Kombination von Terror und Einschüchterung die politischen Funktionsträger in den meisten Gemeinden ruhig gestellt und nach und nach auf Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entfernt.



Auflösung der Dachgemeinschaft |


Bürgermeister Warsch verwehrte den Nazis mit Hilfe zuverlässiger Polizisten den Zugang zum Rathaus und anderen öffentlichen Gebäuden. Am 27. März 1933 berief der Regierungspräsident von Düsseldorf den ehemaligen Uerdinger Bürgermeister Aldehoff mit 65 Jahren zum kommissarischen Bürgermeister. Warsch wurde zunächst beurlaubt, dann 1934 entlassen und 1935 mit 40 Jahren in den Ruhestand gesetzt. Auch der neue Oberbürgermeister und Bürgermeister des Stadtteils Krefeld, Heinrich Hüpper, wurde am 9. Juli 1933 beurlaubt und schließlich zum 1. Januar 1934 entlassen.


Das Konstrukt der Doppelstadt als „Dachgemeinschaft“ war den Nationalsozialisten seit ihrer Machtübernahme ein Dorn im Auge, widersprach es doch dem Geist eines zentral und straff geführten Kommunalwesens nach dem Führerprinzip. Trotz des Widerspruches der Uerdinger NSDAP gegen den Krefelder NSDAP-Kreisleiter Erich Diestelkamp[21] und dem eingesetzten Oberbürgermeister, gleichsam Bürgermeister des Stadtteils Krefeld, SA-Obersturmbannführer Alois Heuying wurden erste Schritte zur geplanten Auflösung der Dachgemeinschaft unternommen. In der gutachterlichen Äußerung des Rechtsamtes des Stadtteils Krefeld im Dezember 1937 wird z. B. die Rechtsgültigkeit der demokratisch eingeführten Ortssatzung von 1930 unter nationalsozialistischer Sichtweise und in Bezug auf die DGO abgestritten[22]. Durch gezielte Einflussnahme wurde bei den übergeordneten amtlichen Stellen und Behörden auf ihre Abschaffung hingewirkt[23]. 1938 wurde der Uerdinger Bürgermeister Aldehoff zum Amtsrücktritt aufgefordert und durch den durchgreifenden SS-Standartenführer, Stadtrat Emil Hürter[24] ersetzt.


Nach Beginn des zweiten Weltkriegs drängte das Reichsinnenministerium darauf, die Dachgemeinschaft mit ihrer doppelten Verwaltungsstruktur zu Gunsten einer effizienten und kostensparenden Kriegsverwaltung aufzulösen.[25] Der Regierungspräsident in Düsseldorf wies den Oberbürgermeister Alois Heuying an, dies strikt umzusetzen. Vorausgegangen war die diesbezügliche Intervention mit gleicher Zielsetzung des Oberbürgermeisters Heuying beim Reichsinnenministerium [26].


Durch Beschluss vom 25. Januar 1940 wurde das ausgeglichene und bewährte Verhältnis zwischen den Stadtteilen Krefeld und Uerdingen aufgelöst und Uerdingen sein gesetzlich verbriefter Rechtsstatus genommen.[27] Auch wenn die Ortssatzung von 1930 der Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein in § 23 schon eine Verkürzung der Übergangszeit erlaubte, so stand die Entscheidung der Nationalsozialisten klar im Widerspruch zu den darin fixierten demokratischen Vorgaben.[28] Krefelds Oberbürgermeister Heuying und der Uerdinger Bürgermeister Hürter verkündeten in klassischer Herrschaftsmanier, ihre jeweils gleich lautenden Beschlüsse: „Nach Anhörung der Ratsherren, Widerspruch wurde von ihnen nicht erhoben, beschließe ich: Die Übergangszeit für die getrennte und selbständige Verwaltung von Uerdingen wird auf den 1. April 1940 verkürzt.“[29] Die „vorbehaltlose und endgültige Vereinigung der Stadtteile Krefeld und Uerdingen tritt am 1. April 1940 in Kraft“ ließ Hürter in das Stadtratsprotokoll aufnehmen.[21] Am 1. April 1940 schließlich wurde die Dachgemeinschaft aufgelöst.



Änderung des Gemeindenamens |


Eine Veränderung des Gemeindenamens Krefeld-Uerdingen am Rhein sahen die kommunalen Machthaber originär nicht vor. Allerdings drängte der Oberbürgermeister Heuying, am 15. Januar 1940, in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten deutlich auf die Abschaffung des Doppelnamens. Nach Ansicht der Ratsherren des Stadtteils Krefeld sei der „Doppelname der Gesamtstadt unmöglich und unerträglich“.[30] Mehrere Verbände und Institutionen verlangten nun die Änderung des Gemeindenamens durch schriftliche Eingaben an verschiedene Verwaltungsebenen. Auch in einem initiierten Schreiben der IHK, wo Heuying bis 1933 im Vorstand war und durch dessen Vorsitzenden Walter Feltgen er in das Amt des Oberbürgermeisters protegiert wurde, behaarte diese auf der Änderung des Ortsnamens[31]. Durch Anordnung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz Josef Terboven vom 24. April 1940 schließlich, wurde die Stadt umbenannt.[32] Sie hieß fortan Krefeld. „Uerdingen“ und „am Rhein“ fielen aus dem Stadtnamen weg.[5] Damit wurde Uerdingen de facto rechtlich vollständig annektiert. Der Versuch des NSDAP-Oberbürgermeisters Heuying über den Regierungspräsidenten, die Stadt zukünftig in Krefeld am Rhein umzubenennen, scheiterte.[33]


Unter der Parole „Uerdingen muss Krefeld werden“ begann nun der strikte Abbau von dezentralen und doppelten Strukturen. So wurde am 1. September 1940 die Städtische Sparkasse Uerdingen in die Stadt-Sparkasse Krefeld einverleibt. Nachdem große Teile Krefelds durch mehrere Bombenangriffe der Alliierten fast völlig zerstört wurden, entstand bei den NS-Machthabern die Idee, nach einem gewonnenen Krieg das noch wenig zerstörte Uerdingen teilweise abzureißen und „Krefeld am Rhein“ neu zu errichten. In eine Schreiben vom zuständigen Gauleiter Friedrich Karl Florian vom 30. August 1944 zum Wiederaufbau Krefelds wird Uerdingen zu einem einzigen Industriegebiet degradiert. Krefeld sollte durch konkrete Maßnahmen näher an den Rhein gebracht werden.[34] Dazu kam es aufgrund der Befreiung vom Nationalsozialismus nicht.



Versuch der Wiedergutmachung |


Nach dem Krieg versuchte der von den westlichen Alliierten als weitgehend unbelastet eingestufte, zum kommissarischen Bürgermeister ernannte Uerdinger Industrielle Edmund Holtz (März bis Juni 1945)[35] und ab dem 1. Juli 1945 der politisch unbescholtene Bürgermeister Wilhelm Warsch das im Dritten Reich erfahrene kommunale Unrecht Uerdingens rückgängig zu machen. „Warsch wird nach Uerdingen zurückkehren, mit ihm der Kampf um die Geltung Uerdingens“, so die Ahnung des Bürgermeisters von Krefeld, Johannes Stepkes.[36] Am 15. Juni 1945 klärten Stepkes mit Holtz in ihrem ersten gemeinsamen Nachkriegserlass die Stellung der Bürgermeister der Gesamtstadt Krefeld-Uerdingen am Rhein zu den Stadtteilen Krefeld und Uerdingen.


Am 16. Juni 1945 machten Holtz und Warsch, Stepkes unmissverständlich klar, dass sie für die Fortführung der Dachgemeinschaft Krefeld-Uerdingen und die Entflechtung der Verwaltungen von Krefeld und Uerdingen seien. Die Übergangszeit müsse durch die Zeit des vertragsbrüchigen Unrechts um sechs Jahre bis 1955 verlängert werden, was Stepkes jedoch anders sah.[37] Selbst die Option „Auflösung der Gesamtstadt“ sei denkbar. Stepkes über das kommunale Unrecht gegenüber der alten Rheinstadt Uerdingen: „Ich müsste kein Mann des Rechtes sein, wenn ich nicht dafür eintreten würde, dass die vertraglichen Rechte Uerdingens wieder hergestellt werden.“[38] Er ließ sich auf die Wiederinkraftsetzung der Dachgemeinschaft ein, sofern dies nicht dazu führe, dass sich die beiden Stadtteile Krefeld und Uerdingen entzweiten oder gar trennten. Trennungsbestrebungen sei strikt entgegen zu treten. Darüber hinaus wollte er „einen unzweifelhaften Beweis“, dass die 1940 entschiedene Verkürzung der Übergangszeit aufgrund unzulässiger Beeinflussung durch die N.S.D.A.P. erfolgte.[39] Warsch stimmte dem zu und wurde am 1. Juli 1945 als Beamter auf Widerruf bei der Stadt Krefeld-Uerdingen und als Vertreter von Stepkes wieder in den Dienst gestellt. Am 19. Juli 1945 plante Warsch zügig die Uerdinger Verwaltung entsprechend der Logik der Dachgemeinschaft Krefeld-Uerdingen am Rhein neu.[40]


Ende Dezember 1945 gab Stepkes als Oberbürgermeister von Krefeld-Uerdingen unerwartet den Auftrag für ein Rechtsgutachten zur „Eingemeindungsfrage“ bei Rechtsanwalt Walther Höller in Auftrag.[41] Höller war Hilfsdezernent des Rechtsdezernats. Warsch wies in einem eindeutigen Schreiben an Höller darauf hin, wie die Nazis die Rechte Uerdingens widerrechtlich genommen hatten und das auch Stepkes aufgrund des erkannten Unrechts, sich noch im Juni 1945 für die Wiederherstellung der vertraglichen Rechte Uerdingens einsetzen wollte.[42] Warsch erbrachte den schriftlichen Beweis, dass die Uerdinger Ratsherren nur aufgrund des Druckes der NSDAP keine Möglichkeit sahen, die Verkürzung der Übergangszeit der Dachgemeinschaft abzuwenden.[43]


Höller kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die kommunalrechtlichen Entscheidungen im Nationalsozialismus unter verwaltungsrechtlichen Aspekten, mit Ausnahme der Umbenennung der Gemeinde, korrekt seien, allerdings ein Wiedergutmachungsanspruch Uerdingens weder bezogen auf die Dachgemeinschaft noch auf den Gemeindenamen "Krefeld-Uerdingen am Rhein" bestünde. Das politische System der Gleichschaltung, von Repressalien, Einschüchterung und Verfolgung kam in der rechtlichen Würdigung nur diamentral vor. Im Ergebnis wurde damit sogar die Wiederherstellung der Dachgemeinschaft bis August 1949 verneint.[44] Somit wurde der im Nationalsozialismus gesetzte Status zu Recht erklärt. Ein einklagbares, funktionierendes Verwaltungsrecht gab es in der direkten Nachkriegszeit noch nicht. Warsch versuchte unter dem nun gesetzten Rahmen, ohne die im Dachgemeinschaftsvertrag gesicherten Rechte, für Uerdingen und die Bezirksvertretung eine möglichst weitreichende Selbstverwaltung zu erreichen. Die Korrektur des Stadtnamens in Krefeld-Uerdingen a. Rh. schien unter dieser politischen Gemengelage als aussichtslos.


Im Zuge der Einführung der kommunalen Doppelspitze durch die revidierte Deutsche Gemeindeordnung ernannten die Briten Warsch bereits am 28. Februar 1946 zum (ehrenamtlichen) Oberbürgermeister der Stadt Krefeld. Schwerpunkte seiner Amtszeit waren der Wiederaufbau, die Sicherung der kommunalen Finanzen, neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen, Flüchtlinge, die Versorgung der Kriegsopfer sowie die Behandlung der Kriegsgefangenen. Stepkes wurde Oberstadtdirektor und Höller von Mai 1946 bis Juni 1947 Stadtdirektor und damit dessen Stellvertreter.


Am 30. Juli 1946 fand eine Sitzung der Krefelder Stadtverordnetenversammlung in der Uerdinger Spielburg (in Krefeld gab es wegen Bombenschäden keinen Raum) statt. Dabei erreichte Warsch mit diplomatischen Verhandlungsgeschick, den Beschluss einer eigenen Uerdinger Ortssatzung, was eine teilweise kommunalrechtliche Eigenständigkeit bedeutete. Damit schien die Selbstverwaltung, im Gegensatz zum ursprünglichen Vertrag von 1928, sogar dauerhaft gesichert.[45] Uerdingen sollte eine Bezirksverwaltung nach Berliner Muster erhalten, mit einem Bezirksbürgermeister und einem Beigeordneten an der Spitze und mit beträchtlichen Zuständigkeiten.[29] Oberbürgermeister Warsch brauchte dafür die Zustimmung der Krefelder Stadtverordneten, da den Uerdinger Vertretern ja die Mitbestimmungs- und Vetorechte aus dem Dachgemeinschaftsvertrag 1940 genommen wurden. In einer Rede verlieh Ratsherr Adolf Dembach der Gemütslage seiner Uerdinger Bevölkerung über den Lauf der kommunalen Geschichte und politischer Ignoranz Verhör.[46]


Am 14. Februar 1947 gab Warsch dann im Rahmen einer Feierstunde zur ersten Uerdinger Bezirksvertretungssitzung im Uerdinger Rathaus, den Beschluss der Krefelder Stadtverordnetenversammlung bekannt. Warsch schloss die Bezirksvertretungssitzung in der Überzeugung, die Selbständigkeit innerhalb der Gesamtstadt dauerhaft erreicht zu haben, in Anlehnung an den Uerdinger Schlachtruf (Uerdinger Heimatlied) mit den Worten „Oeding blievt Oeding“.[5] Danach wechselte Warsch nach Köln, wo er im März 1947 zum Regierungspräsidenten von Köln ernannt wurde.


Der Beschluss des Krefelder Stadtrats wurde in der entsprechenden Satzung Krefelds vom 15. Juli 1949 (wegen des damaligen Oberstadtdirektors Bernhardt Heun „Lex Heun“ genannt) aufgrund von erneuten Auslegungsschwierigkeiten nochmals präzisiert. Die Rheinstadt hatte weiterhin kommunale Sonderrechte, wie z. B. einen Bürgermeister (Bezirksbürgermeister) sowie einen eigenen finanziellen Spielraum. Aber auch öffentliche Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen wurden den Rheinstädtern dauerhaft zugesichert. Die Stellung Uerdingens war Vorbild für das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 1952, das die Einrichtungen von Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungen in Großstädten des Landes anordnete.[27]


Unter Berufung auf die Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen 1975 wurden diese Sonderrechte vom Stadtrat Krefeld weitgehend aufgehoben. Das Düsseldorf-Gesetz hatte nämlich zwangsläufig nur die Auswirkung eines Gebietszuwachses durch den Stadtteil Hüls der Stadt Kempen zur Folge.
Von der Gesamtstadt Krefeld-Uerdingen am Rhein übrig geblieben sind daher heute nur noch das gespaltene Wappen der Stadt Krefeld (1950), das im linken Teil das Wappen Uerdingens zeigt, und der Stadtkämmerer der Stadt Krefeld als symbolischer Beigeordneter Uerdingens. Viele Einwohner Uerdingens sehen sich noch immer als Bürger einer eigenständigen Stadt, also nicht als Krefelder. 2005 wurden „750 Jahre Stadtrechte Uerdingen“ in zahlreichen Veranstaltungen gefeiert. Eine gebundene Festschrift mit gleichlautendem Titel wurde 2006 veröffentlicht. Die alte Rheinstadt Uerdingen bildet heute mit Gellep-Stratum den Stadtbezirk Uerdingen der Stadt Krefeld.



Literatur |



  • Hans Vogt, Robert Haas, Carl Müller, Albert Steeger: 750 Jahre Stadtrechte Uerdingen. Schotte, Krefeld 2006. 

  • Elmar Jakubowski, Heinz Trebels: Uerdingen – so wie es war. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0462-0. 

  • Walther Föhl: Uerdinger Bibliographie. Verlag d. Uerd. Heimatb., Krefeld 1965. 

  • Joachim Lilla: Quellen zu den Krefelder Eingemeindungen zwischen 1901 und 1975 unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen Neugliederung 1929. Krefelder Archiv, 1999, ISBN 3-9802939-5-5.

  • Joachim Lilla: Wilhelm Warsch (1895–1969). Kommunalbeamter – Parteigründer – Regierungspräsident. In: Geschichte im Westen. 2010, S. 105–132. 



Weblinks |


  • Website des Uerdinger Heimatbundes


Einzelnachweise |




  1. ab Joachim Lilla: Wilhelm Warsch (1895 – 1969). Geschichte im Westen, 2010, abgerufen am 31. Juli 2018. 


  2. Joachim Lilla: Wilhelm Warsch. Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen am 31. Juli 2018. 


  3. Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets vom 29. Juli 1929 Preußische Gesetzsammlung 1929, Nr. 21, ausgegeben zu Berlin, den 31. Juli 1929.



  4. Egon Traxler: Bücherei: Gebrochene Versprechen. Westdeutsche Zeitung, 3. April 2013, abgerufen am 31. Juli 2018. 



  5. abcdef
    Dirk Senger: Zusammenschluss: Die Geschichte von Uerdingen und Krefeld. Westdeutsche Zeitung, 4. November 2007, abgerufen am 31. Juli 2018. 



  6. Hans Joachim Matthias: 100 Jahre Eingemeindung: Um drei Stadtteile reicher. Westdeutsche Zeitung, 5. Oktober 2007, abgerufen am 31. Juli 2018. 


  7. SPD Krefeld: Chronologie der Krefelder SPD. Abgerufen am 31. Juli 2018. 



  8. Elmar Jakubowski, Heinz Trebels: Uerdingen – so wie es war. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0462-0, S. 47. 




  9. Hans Vogt, Robert Haas, Carl Müller, Albert Steeger: 750 Jahre Stadtrechte Uerdingen. Schotte, Krefeld 2006, S. 79. 




  10. Uerdinger Heimatbund (Hrsg.): Uerdinger Rundschau – Sonderausgabe. Krefeld November 2013. 




  11. Elmar Jakubowski, Heinz Trebels: Uerdingen – so wie es war. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0462-0, S. 45. 




  12. Elmar Jakubowski, Heinz Trebels: Uerdingen – so wie es war. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0462-0, S. 46. 




  13. Elmar Jakubowski, Heinz Trebels: Uerdingen – so wie es war. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0462-0, S. 46 f. 



  14. ab
    Hans Vogt, Robert Haas, Carl Müller, Albert Steeger: 750 Jahre Stadtrechte Uerdingen. Schotte, Krefeld 2006, S. 77. 



  15. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. S. 191.


  16. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archi, S. 366


  17. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 365–398.


  18. Bücherei Uerdingen: Stadt prüft Rechtslage. RP online, 9. November 2010, abgerufen am 31. Juli 2018. 



  19. Egon Traxler: Uerdingens Zwangsehe mit Krefeld. Westdeutsche Zeitung, 8. November 2010, abgerufen am 31. Juli 2018. 



  20. Jens Hildebrandt: Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung. In: Bundeszentrale für politische Bildung. 14. Februar 2019, abgerufen am 14. Februar 2019. 


  21. ab
    Egon Traxler: 30. Januar: Tag der Gleichschaltung. Westdeutsche Zeitung, 29. Januar 2013, abgerufen am 31. Juli 2018. 



  22. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 485 (3.2.18)


  23. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 477



  24. Institut für Zeitgeschichte: Deutsches Reich 1938 - August 1939. In: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945. Band 2. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2009, ISBN 978-3-486-70872-1, S. 329. 



  25. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 503.


  26. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 498 ff.


  27. ab
    Elmar Jakubowski, Heinz Trebels: Uerdingen – so wie es war. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0462-0, S. 7. 



  28. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 381.


  29. ab
    Hans Vogt, Robert Haas, Carl Müller, Albert Steeger: 750 Jahre Stadtrechte Uerdingen. Schotte, Krefeld 2006, S. 27. 



  30. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 537.


  31. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 539


  32. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 543.


  33. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 542


  34. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 625 ff.



  35. Edmund Holtz: Durch Howinol berühmt geworden. Westdeutsche Zeitung, 21. Oktober 2010, abgerufen am 31. Juli 2018. 



  36. Johannes Stepkes,Tagebücher


  37. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 559


  38. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 545


  39. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 559


  40. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 564


  41. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 543


  42. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 544/545


  43. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 545


  44. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 547 ff.


  45. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 578


  46. Joachim Lilla (1999) Krefelder Archiv, S. 569 ff.




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