Wolfstein (Adelsgeschlecht) Inhaltsverzeichnis Geschichte | Wappen | Namensträger | Siehe auch |...
Deutsches AdelsgeschlechtBayerisches AdelsgeschlechtFränkisches Rittergeschlecht
bayerischfränkischenAdelsgeschlechtsNeumarkt in der OberpfalzReichsritterReichsfreiherrenReichsgrafenSulzbürgPyrbaumLehensgutKurpfalzOberpfalzHerzogtums Pfalz-NeuburgReichsstadt NürnbergMühlhausenLandkreis Neumarkt in der Oberpfalzhohe GerichtsbarkeitAllodialgutAllersbergHilpoltsteinniedere GerichtsbarkeitKarl V.WittelsbacherPfalzgrafenReichsministerialenLandsassenHochadelFriedrich II.ZisterzienserklosterSeligenportenBurg WolfsteinSiegelHerzog von NiederbayernGrafen von HirschbergLehenshoheitReichsunmittelbarkeitHerrschaft Sulzbürg-PyrbaumKarl IV.König von BöhmenOtto II.Kurfürstentum BayernReichsritterschaftRitterkanton Altmühlfränkischen RitterkreisesLeopold I.Reichsstandschaftfränkischen ReichsgrafenkollegiumReichstagenTrautskirchenMannesstammGrafen von Hohenlohe-KirchbergGrafen von GiechWolfsteinsche SchlossGruftRindsmaul (Adelsgeschlecht)BlasonierungStammwappenSiebmacherFlugHelmzierLandkreises Neumarkt in der Oberpfalz
Wolfstein ist der Name eines alten bayerisch-fränkischen Adelsgeschlechts, das ab dem 13. Jahrhundert über Teile der Region westlich und südlich von Neumarkt in der Oberpfalz herrschte.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Wappen
3 Namensträger
4 Siehe auch
5 Literatur
6 Weblinks
7 Einzelnachweise
Geschichte |
Die Herrschaft des Adelsgeschlechtes der Reichsritter, Reichsfreiherren (seit 1522) und zuletzt Reichsgrafen (seit 1673) von Wolfstein erstreckte sich bis zum Aussterben dieses Geschlechtes im Mannesstamm im Jahre 1740 auf die zwei Reichslehen Sulzbürg und Pyrbaum (Lehensgut). Als nur dem Reich unterstellte Landesherren herrschten sie über zwei Enklaven, die von der (oberen) Kurpfalz, zuletzt der kurbayrischen Oberpfalz und dem fränkischen Teil des Herzogtums Pfalz-Neuburg umschlossen waren bzw. im Nordwesten an das Gebiet der Reichsstadt Nürnberg grenzten. Heute deckt sich ihr damaliges Territorium im Wesentlichen mit dem Gebiet der Gemeinden Mühlhausen und Pyrbaum im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Als Landesherren besaßen sie die hohe Gerichtsbarkeit über ihre leibeigenen Untertanen.
Daneben hatten sie noch Streubesitz in den benachbarten Fürstentümern in einzelnen Dörfern und Gehöften (Allodialgut); insbesondere um Allersberg und Hilpoltstein. Über die dort lebenden Untertanen herrschten sie lediglich als Grundherren und besaßen sie demnach auch nur die niedere Gerichtsbarkeit.
Die Wolfsteiner hatten sich trotz der Tatsache, dass sie als Inhaber von Reichslehen nur dem Reich unterstanden, bis zur förmlichen Erhebung in den Reichsstand der Reichsfreiherren durch Kaiser Karl V. ständiger Versuche der aufstrebenden und machthungrigen Wittelsbacher, ihnen die Landesherrschaft zu nehmen, zu erwehren; insbesondere gegen den Pfalzgrafen. So vermieden sie es im Gegensatz zu anderen Adelsgeschlechtern, die wie sie aus dem Stand der Reichsministerialen hervorgegangen sind, zu bloßen Landsassen der Wittelsbacher abzusteigen. Im Gegenteil gelang es ihnen sogar mit der Ernennung zu erblichen Reichsgrafen, in den Hochadel aufzusteigen.
In einer Urkunde des Kaisers Friedrich II. wird Gottfried I. (auch der Ältere) von Sulzbürg im Jahre 1217 als Zeuge genannt. 30 Jahre später stiftete er gemeinsam mit seiner Frau Adelheid von Hohenfels ein Zisterzienserkloster für Nonnen in Seligenporten, das er auch als Grablege für sich und seine Familie bestimmte. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gelangte die Burg Wolfstein bei Neumarkt in Familienbesitz. Bereits ab 1290 nannte sich Gottfrieds Sohn, Gottfried II. (auch der Jüngere), und dessen Nachkommen „von Wolfstein“. 1292 erscheint erstmals das Wolfsteiner Wappen − zwei übereinander liegende Löwen (Leoparden), der obere schreitend und der untere aufgerichtet – in einem Siegel.
Im 14. Jahrhundert erhob der Herzog von Niederbayern, angeblich wegen des Aussterbens der Grafen von Hirschberg, Ansprüche auf die Lehenshoheit. Im Jahre 1353 wurde die Reichsunmittelbarkeit der Wolfsteiner Besitzungen mit der Herrschaft Sulzbürg-Pyrbaum aber ausdrücklich anerkannt. Anfang des 14. Jahrhunderts erhielten sie die Herrschaft Allersberg, um 1346 Burg und Herrschaft Pyrbaum und 1362 das Dorf Mühlhausen vom Kaiser Karl IV. als Lehen. 1350 kam auch Ober-Sulzbürg und 1403 Unter-Sulzbürg in Familienbesitz.
Im 14. Jahrhundert teilte sich das Geschlecht in zwei Linien, die sich auch den Stammsitz, die Burg Wolfstein, teilten. Im Jahre 1414 wurde beiden Linien durch kaiserliches Privileg die hohe Gerichtsbarkeit bestätigt. Im Jahre 1460 wusste sich Hans von Wolfstein des Zugriffes des Pfalzgrafen auf das Lehensgut Wolfstein nur dadurch zu erwehren, dass er es dem König von Böhmen antrug. So fiel das Reichslehen Wolfstein nach dem Tod des Hans von Wolfstein an den König, der es 1465 dem Pfalzgrafen Otto II. verkaufte. Damit endete die Herrschaft der Wolfsteiner über das Territorium und die Burg, nach der sie sich einstmals benannten. 1628 gelangte schließlich das Kurfürstentum Bayern in dessen Besitz. Doch schon Anfang des 17. Jahrhunderts waren Teile der Burg Wolfstein verfallen.
Kaiser Karl V. erteilte 1522 Albrecht von Wolfstein auf seiner freieigenen Herrschaft Ober-Sulzbürg den Reichsfreiherrenstand. Seither gehörten die Herren von Wolfstein zu Sulzbürg zur Reichsritterschaft im Ritterkanton Altmühl des fränkischen Ritterkreises. Nunmehr waren sie in den ihnen verbliebenen Reichslehen vor weiteren Zugriffen des Pfalzgrafen auf ihre Landeshoheit sicher. Möglicherweise war Dankbarkeit gegenüber dem Kaiser ein, womöglich der entscheidende Grund dafür, dass die Wolfsteiner in den ersten Jahrzehnten der Reformation Katholiken geblieben sind.
Noch bevor die Wolfsteiner Reichsgrafen geworden sind, räumte Kaiser Leopold I. im Jahre 1672 für den Fall ihres Aussterbens im Mannesstamm und dem damit verbundenen Rückfall des Reichslehens dem Herzog von Kurbayern die Anwartschaft auf dieses Lehen ein. Um das zu vermeiden, teilten sich die Wolfsteiner schon lange die Herrschaft in zwei Linien.
1673 verlieh Kaiser Leopold I. dem Freiherren Albrecht Friedrich den Reichsgrafenstand. Die Wolfsteiner besaßen damit die Reichsstandschaft und waren Mitglieder im fränkischen Reichsgrafenkollegium mit Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Das Gebiet der Grafen von Wolfstein bestand nun aus den Herrschaften Sulzbürg und Pyrbaum. Zudem hatten sie die Grundherrschaft in vielen Dörfern in der oberen Kurpfalz und im Amt Hilpoltstein im benachbarten Pfalz-Neuburg. Anfang des 18. Jahrhunderts erwarb Graf Philip Friedrich durch Heirat das Schloss Trautskirchen.
Das Geschlecht erlosch am 20. April 1740 mit dem Tod des letzten Grafen Christian Albrecht im Mannesstamm. Zu diesem Zeitpunkt war die jüngere Linie der Wolfsteiner bereits erloschen. So fiel das Reichslehen an das Reich zurück und wegen der ihnen eingeräumten Anwartschaft gelangte die Herrschaft über das Lehen an Kurbayern, das sich zudem trotz des Widerstandes der Erben des Allodialgutes dieses gleichfalls einverleibte. Die Erben waren als Schwiegersöhne des letzten Wolfsteiners die Grafen von Hohenlohe-Kirchberg und die Grafen von Giech. Nach langem Rechtsstreit konnte Bayern 1768 durch die Zahlung einer Abfindungssumme auch den Allodialbesitz der Familie erwerben. Bayern investierte noch in das Wolfsteinsche Schloss auf dem Plateau von Sulzbürg, verkaufte es aber 1804. Es wurde von den neuen Besitzern nach und nach abgebrochen.[1] Zu sehen ist dort noch die evangelische Schlosskirche mit der Gruft der Grafen von Wolfstein und die katholische Pfarrkirche.
Die Wolfsteiner waren mit der Familie Rindsmaul (Adelsgeschlecht) verwandt.
Wappen |
Blasonierung: Das Stammwappen zeigt in Gold zwei übereinander liegende, rote Leoparden, der obere schreitend und der untere steigend; auf dem Helm ist ein silberner Wolfsrumpf, ein schwarzes Lamm im Rachen tragend; die Helmdecken sind rot-silbern.
Bei Siebmacher (1605) ist das Wappen im Kapitel „Herrn und Freyherrn“ (Tafel 19) aufgeführt. Dabei ist das Wappen durch einen zweiten gekrönten Helm mit einem goldenen, bekrönten Löwen zwischen einem schwarzen, goldpunktierten offenen Flug als Helmzier erweitert.
Die beiden Leoparden (Löwen) aus dem Wolfsteiner Wappen sind noch heute in einigen oberpfälzischen Wappen zu sehen.
Wappen des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz
Wappen des Marktes Allersberg
Namensträger |
Sophie Christiane von Wolfstein (* 1667; † 1737), geborene Gräfin von Wolfstein und verheiratete Markgräfin von Brandenburg-Kulmbach
Siehe auch |
- Liste bayerischer Adelsgeschlechter
- Liste fränkischer Rittergeschlechter
- Liste deutscher Adelsgeschlechter/W
Literatur |
Otto Hupp: Münchener Kalender 1911. Verlagsanstalt München/Regensburg 1911.
Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1.- Bernhard Heinloth: Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern, Reihe I, Heft 16: Neumarkt. Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1967, S. 73–110 (Digitalisat [abgerufen am 6. Januar 2018]).
- Johann David Köhler: Historia genealogica Dominorum et Comitum de Wolffstein Lib. Baronum in Sulzburgo superiore et Pyrbaum. Riegel, Frankfurt und Leipzig 1726 (Digitalisat [abgerufen am 6. Januar 2018]).
- Arnold Heinrich von Glandorff: Extractus Reichs-Hofraths-Protocolli. Jovis 18. Decembris 1732. Von Wolfstein, in puncto Separationis Feudi ab Allodio... 1732 (Digitalisat [abgerufen am 6. Januar 2018]).
Weblinks |
Commons: Wolfstein family – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Werke von und über Wolfstein in der Deutschen Digitalen Bibliothek@1@2Vorlage:Toter Link/www.deutsche-digitale-bibliothek.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)- Robert Giersch: Wolfstein, Adelsfamilie. In: Historisches Lexikon Bayerns
Eintrag über Wolfstein im Index der Deutschen Biographie
- „von Wolffstain“ - Wappen deutscher Geschlechter Augsburg ? 1475
Einzelnachweise |
↑ Adam Hirschmann: Geschichte von Ebenried. Sonderabdruck aus dem „Hilpoltsteiner Wochenblatt“, 1925, S. 21